CDK
 

Satzung

 

S a t z u n g
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „Club der Kleinhunde Ebern e.V.“, in Abkürzung „CDK“.Der Club der Kleinhunde Ebern e.V. wurde am 04.02.1994 unter VR Nr.443 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Haßfurt eingetragen. Aktuelle Zuständigkeit:Amtsgericht Bamberg-Registergericht (VR 20443).
2. Der Verein hat seinen Sitz in Ebern.
§ 2 Geschäftsjahr, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist der Sitz des Vereins.
§ 3 Sinn und Zweck des Vereins
3. Der Verein erstrebt den freiwilligen Zusammenschluss von Hundezüchtern und Hundefreunden mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der jeweiligen Hunderasse. Er berät seine Mitglieder in allen Fragen der Hundehaltung und Hundezucht. Um recht vielen Hundezüchtern und Hundefreunden aller Hunderassen die Möglichkeit zur Weiterzucht ihrer Hunderasse zu geben, hat der CdK die Aufgabe übernommen, kynologische Veranstaltungen, Ausstellungen und Zuchtschauen zu veranstalten und zu unterstützen.
4. Der Verein führt entweder ein eigenes Zuchtbuch für alle Rassen oder benützt das Zuchtbuch des Dachverbandes, bzw. eines unserem Dachverband angehörenden Verbandes.
5. Der Verein untersteht den Zuchtbestimmungen des Dachverbandes, bzw. eines unserem Dachverbandes angehörenden Verbandes.
4. Der Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen, politischen oder religiösen Zweck. Die Anhäufung eines Vermögens steht ausschließlich im Widerspruch zu den Aufgaben des CdK. Überschüsse werden ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet.
5. Der Tätigkeitsbereich des CdK ist unbegrenzt. Er fördert durch Veranstaltungen die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder unbescholtene Hundefreund oder Hundezüchter werden, wenn dieser die Satzung des CdK anerkennt. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Im ablehnenden Fall, über den der Vorstand entscheidet, kann dieses ohne Angaben von Gründen geschehen. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Beteiligung der Gründungsversammlung oder durch Aufnahmeanträge.
2. Unzuverlässige Hundezüchter und solche Personen, die ihre Tiere nicht einwandfrei versorgen und unterbringen, können keine Mitglieder im CdK werden.
3. Familienangehörige, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Clubmitglied leben, können dem Verein als vollberechtigte Mitglieder beitreten. Sie zahlen einen ermäßigten Vereinsbeitrag.
4. Minderjährige können mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters die Mitgliedschaft erwerben, sie haben jedoch kein Stimmrecht. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag.
5. Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand Personen ernennen, die sich um die Hundezucht oder den Verein verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Hier können Sie die komplette Satzung anschauen
Satzung des CDK Ebern e.V.
CDK Satzung.pdf (97.63KB)
Hier können Sie die komplette Satzung anschauen
Satzung des CDK Ebern e.V.
CDK Satzung.pdf (97.63KB)
 
 
 
 
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